"Wie schön, zu pflanzen, was ein lieber Sohn einst erntet." – J. C. Friedrich von Schiller | Deutscher Dichter

Erbrecht

Errichtung eines Testamentes

Das Erbrecht ist eine schwierige, für den Laien kaum zu durchschauende Materie. Bei der Auslegung von Testamenten, der Bestimmung der gesetzlichen Erbfolge oder in der Situation von Pflichtteilsansprüchen kommt es zu einer Vielzahl von rechtlichen Problemen.

Gerade bei der Errichtung eines Testamentes sind viele Formalien zu beachten und es ist von großer Bedeutung, dass Sie das Testament unmissverständlich formulieren.

Im Falle, dass Sie z. B. zusammen mit anderen Personen Erbe eines Verstorbenen geworden sind, so bilden Sie mit diesen Personen eine Erbengemeinschaft und können nur gemeinsam über das Erbe verfügen. Wir helfen Ihnen bei der Auseinandersetzung einer solchen Erbengemeinschaft.

Jeder von uns kann in die Situation kommen, seine Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln zu können, sei es z.B. durch Unfall, Krankheit, Alter etc. Für einen solchen Fall sollten Sie vorgesorgt haben. Deshalb stehen wir Ihnen auch bei Themen wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung beratend zur Seite.

Ihre Ansprechpartnerin für den Bereich Erbrecht

SILVIA WAGNER

 

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