Verkehrsunfallrecht
Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen
Beim Unfallrecht geht es um die Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall. Diese Forderungen betreffen unter anderem:
- Ersatz des Fahrzeugschadens (Reparaturkosten, Schadenersatz ohne Reparatur, Wiederbeschaffungskosten)
- Ersatz für sonstige Schäden (z.B. Kleidung, Brille, usw.)
- Mietwagenkosten / Nutzungsausfallentschädigung
- Ummelde- und Abmeldekosten, Standkosten, Entsorgungskosten, Abschleppkosten, Auslagen, usw.
Wurden Sie bei dem Unfall verletzt, können weitere Forderungen dazu kommen wie zum Beispiel Schmerzensgeld, Kosten für Arztbehandlungen und Ersatz von Zuzahlungen, Verdienstausfall (auch für Haushaltstätigkeit), vermehrte Aufwendungen und vieles mehr.
Darüber hinaus beraten wir Sie auf dem Gebiet des Verkehrsrechts auch bezüglich Bußgeld-/ OWi-Verfahren und Verkehrsstrafrecht und in allen Fragen rund um den Führerschein.
Ihr Ansprechpartner für den Bereich Verkehrsunfallrecht
STEFAN LINDLBAUER
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Telefon: 0 85 31 / 31 78-0
Telefax: 0 85 31 / 31 78-10