"Der Zweck des Staates ist das Glück seiner Bürger" – Sprichwort

Vewaltungsrecht

Staat und Bürger

Das Verwaltungsrecht regelt insbesondere die Beziehung des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Verwaltung und das Verhältnis der einzelnen Verwaltungszweige zueinander.

Die wichtigsten dieser Untergebiete sind zum einen das Polizei- und Ordnungsrecht, das Kommunalrecht, das Ordnungsbau- und Fachplanungsrecht, das Wirtschaftsverwaltungsrecht, das Umweltrecht, das Ausbildungsförderungsrecht sowie das Schul- und Hochschulrecht. Ferner gehört zum Verwaltungsrecht das sog. öffentliche Dienstrecht, wozu auch das Beamtenrecht zählt, welches die besondere Beziehung der staatlichen Bediensteten zum Staat als Arbeitgeber regelt.

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DR. HANS KAPSREITER

 

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