"Unter Angehörigen ist der ewige Widerspruch die normale Unterhaltung." – Hans Albrecht Moser | Schweizer Schriftsteller

Ehe- und Familienrecht

Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft

Das Familienrecht regelt rechtliche Beziehungen der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Darüber hinaus regelt es auch Rechtsgebiete wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft. Steht eine Heirat an, kann es manchmal effizient sein, einen Ehevertrag abzuschließen.

Wenn der Traum einer gemeinsamen Zukunft zerbricht, ist die Ehescheidung für viele Menschen ein belastender Lebensabschnitt. Umso wichtiger ist es, einen Partner an der Seite zu haben, der einen kühlen Kopf bewahrt und sachlich einen Ihrer individuellen Situation angemessenen Lösungsweg entwickelt.

Zu den Schwerpunkten des Familienrechts gehören daneben u.a. Elterliches Sorgerecht und Umgangsrecht, Anfechtung der Vaterschaft sowie Fragen der Adoption.

Ihre Ansprechpartnerin für den Bereich Ehe- & Familienrecht

SILVIA WAGNER

 

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