Handels- und Gesellschaftsrecht
Grundpfeiler des Wirtschaftsrechts
Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist einer der Grundpfeiler des Wirtschaftsrechts. Die rechtliche Gestaltung einer Gesellschaft kann zu deren Erfolg oder Misserfolg führen. Gesellschaftsverträge werden oftmals nur mündlich abgesprochen. Dabei kann schon der gemeinsame Kauf einer Immobilie zu einer Gesellschaftsgründung führen, ohne dass es den beteiligten Personen bewusst ist. Das Gesetz steckt zwar den rechtlichen Rahmen ab, in dem Gesellschaftsverträge sich bewegen sollen und müssen, vielfach ist dieser Rahmen aber nicht ausreichend, um Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Die Beachtung der Regeln und die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen sorgen für Sicherheit und schützen Sie vor ungewollten Ansprüchen und teuren Auseinandersetzungsverfahren.
Es gibt in Deutschland praktisch zwei Gesellschaftsformen. Die Personengesellschaft und die Kapitalgesellschaft. Die Frage welche Gesellschaftsform zu empfehlen ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten sicher zu handeln und somit erhebliche Kosten zu sparen.
DR. HANS KAPSREITER
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