"Was Hände bauen, können Hände stürzen." – J. C. Friedrich von Schiller | Deutscher Dichter

Architektenrecht

Rechte und Pflichten regeln

Unter Architektenrecht versteht man sämtliche Rechtsprobleme von Architekten und Bauherren im Zusammenhang mit Architektenleistungen. Ferner die Beratung und Gestaltung zu Architektenverträgen, welche die Rechte und Pflichten von Architekten und Auftraggebern regeln, sowie Honorarfragen (HOAI). Die in der Praxis daneben am häufigsten interessierenden Themen zum Architektenrecht sind Architektenhaftpflichtrecht und Architektenurheberrecht.

Das Vergaberecht kommt hier zur Geltung. Dieses enthält Regeln über die Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche Auftraggeber. Da öffentliche Aufträge einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor darstellen, bestand schon vor einiger Zeit das Bedürfnis, Regelungen für diese Fälle aufzustellen. Besonders beachtet werden in diesem Zusammenhang

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