Gebühren und Kosten
Transparente & faire Abrechnung
Die Abrechnung unserer Vergütung erfolgt in der Regel nach dem RVG. Das bedeutet, dass sich die Höhe der Gebühren in der Regel, vor allem bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, nach dem Streitwert richtet.
Darüber hinaus besteht im Einzelfall die Möglichkeit einer individuellen Honorarvereinbarung, vor allem bei reiner Beratung oder bei der Bearbeitung sachlich- und/oder zeitlich überdurchschnittlich schwieriger, aufwendiger oder für den Auftraggeber persönlich oder wirtschaftlich außerordentlich bedeutender Angelegenheiten.
Für die anwaltlichen Tätigkeiten gelten folgende berufrechtliche Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
- Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
- Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Die Abrechnung der Vergütung erfolgt in der Regel nach dem RVG. Das bedeutet, dass sich die Höhe der Gebühren in der Regel, vor allem bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, nach dem Streitwert richtet.
Darüber hinaus besteht im Einzelfall die Möglichkeit einer individuellen Honorarvereinbarung, vor allem bei reiner Beratung oder bei der Bearbeitung sachlich- und/oder zeitlich überdurchschnittlich schwieriger, aufwendiger oder für den Auftraggeber persönlich oder wirtschaftlich außerordentlich bedeutender Angelegenheiten.
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Rufen Sie uns an: 0 85 31 / 31 78-0