Mandatsbedingungen

Ihre Anwaltskanzlei in Bad Füssing

Mandatsbedingungen

1. Die Abrechnung des Mandats erfolgt nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), sofern nicht eine andere Vereinbarung (pauschal oder nach Stundensatz) getroffen wurde. Die im Rahmen des Mandats gefertigten Verträge, Konzeptionen, Gutachten, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für Zwecke des Mandanten verwendet werden; eine Weitergabe an Dritte darf nur mit Zustimmung der Rechtsanwälte erfolgen.

2. Die Rechtsanwälte bewahren die Handakten für die Dauer von fünf Jahren nach Beendigung des Mandats auf. Soweit die Rechtsanwälte den Auftraggeber dazu aufgefordert haben, die Handakten in Empfang zu nehmen, erlischt die Pflicht der Rechtsanwälte zur Aufbewahrung vor Ablauf des 5-Jahreszeitraumes, wenn der Auftraggeber der Aufforderung zur Abholung nicht binnen sechs Monaten nach Erhalt der Aufforderung nachgekommen ist (§ 50 Abs. 2 BRAO).

3. Die Beratung in Fragen ausländischen Rechts übernehmen die Rechtsanwälte nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Nach Rücksprache mit dem Auftraggeber können in solchen Fällen ausländische Anwälte in seinem Namen zugezogen werden. Die Korrespondenzsprache ist Deutsch. Die Haftung für Fälle leichter Fahrlässigkeit bei Übersetzungsfehlern und sonstigen Fehlern bei der Bearbeitung fremdsprachiger Schriftstücke wird ausgeschlossen.

4. Die Rechtsanwälte können vom Auftraggeber für die entstandenen und voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern (§ 9 RVG).

5. Für den Fall des Entstehens eines Anspruchs des Auftraggebers aus den zwischen ihm und dem Rechtsanwalt bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens wird dieser im Falle einfacher Fahrlässigkeit auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme (€ 250.000 ) beschränkt (§§ 51 Abs. 4, 51a Abs.1 Nr. 2 BRAO). Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die in Erfüllung dieses Vertragsverhältnisses weiter eingesetzten Rechtsanwälte.

6. Erstattungsansprüche des Auftraggebers wegen Kosten und Gebühren gegenüber dem Gegner, der Justizkasse, Versicherern, Banken oder sonstigen Dritten werden in Höhe der Ansprüche der Rechtsanwälte wegen Kosten, Gebühren und Auslagen an diese abgetreten.

7. Die Rechtsanwälte sind berechtigt, die Abtretung im Namen des Mandanten, dem Zahlungspflichtigen anzuzeigen. Erstattungsansprüche der Rechtsanwälte wegen Kosten, Gebühren und Auslagen sind mit ihrer Entstehung sofort fällig. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass bei den Rechtsanwälten eingehende Geldbeträge vorab zur Deckung der jeweils fälligen Gebühren und Auslagen verrechnet werden können.

8. Im Streitfall findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Auftraggeber erkennt diese Bedingungen als verbindlich an.

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