Mietrecht
Miete und Eigentum
Mietvertrag und Wohnungseigentum sind regelmäßig auf mittelfristige oder längerfristige Dauer angelegt. Die möglichen Streitpunkte und Regelungsbedürfnisse im Lauf einer solchen Beziehung sind nicht zuletzt aufgrund der immer komplexeren Gesetze und der umfangreichen Rechtsprechung rechtlich und tatsächlich sehr anspruchsvoll geworden.
Typische Problemfelder im Bereich des Miet- und Pachtrechts, in denen wir Sie beraten und außergerichtlich und vor Gericht vertreten, sind:
- Gestaltung des Vertrages
- Miet- oder Pachterhöhungen
- Zahlungsrückstände, Kündigung wegen Zahlungsrückstand
- Mängel des Miet- oder Pachtobjekts
- Minderung der Miete oder Pacht
- Kaution
Ihr Ansprechpartner für den Bereich Mietrecht
STEFAN LINDLBAUER
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen:
Telefon: 0 85 31 / 31 78-0
Telefax: 0 85 31 / 31 78-10