Strafrecht
Schutz von Leben und Eigentum
Das Strafrecht umfasst diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Handlungen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft werden. Ziel des Strafrechts ist vor allem der Schutz bestimmter Rechtsgüter wie Leben und Eigentum sowie Sicherheit und Integrität des Staates, ebenso wie elementare Werte des Gemeinschaftslebens. Dabei ist das Strafrecht nicht auf gerichtlich strafbare Taten beschränkt, erhebliche Bedeutung kommt auch dem Finanz- und Verwaltungsstrafrecht zu.
Die tägliche Befassung mit dem Strafrecht und mit strafrechtlichen Ermittlungsverfahren hat gezeigt, dass der Grundsatz „in dubio pro reo“, also „im Zweifel für den Angeklagten“ in der Justizwirklichkeit oft in Vergessenheit gerät. Als Strafverteidiger ist man regelmäßig auch mit der Opferseite konfrontiert. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber die Opferrechte in Strafverfahren deutlich gestärkt, so dass zwischenzeitlich auch hier eine effektive anwaltliche Interessenswahrnehmung möglich ist.
STEFAN LINDLBAUER
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